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IHK
und IVSH wollen Schutz des Namens Solingen verstärken
Nr. 43/02
24. April 2002
Ia/Wä
Guideline
against Trademark Piracy (pdf-file)
Neue IHK-Broschüre informiert über die Rechtslage und
nennt Ansprechpartner
Mit einer neuen Broschüre über den Schutz des Namens Solingen
will die Industrie- und Handelskammer (IHK) Wuppertal-Solingen-Remscheid
dem zunehmenden Missbrauch des Namens entgegenwirken.
"Wir haben festgestellt, dass die Stellen, die Markenrechtsverletzungen
und Wettbewerbsverstöße verfolgen, oft nicht mit dieser
Spezialmaterie vertraut sind. Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften,
Zoll und Wettbewerbsvereine, aber auch andere Interessierte, sollen
mit der neuen Broschüre das notwendige Hintergrundwissen erhalten."
Das betonten IHK-Geschäftsführer Ludger Benda und Jens-Heinrich
Beckmann, Geschäftsführer des Industrieverbandes Schneid-
und Haushaltswaren (IVSH), heute bei der Vorstellung der Druckschrift
in der IHK-Geschäftsstelle Solingen. Die bei der IHK kostenlos
erhältliche Broschüre führt nicht nur die wesentlichen
Vorschriften auf, sondern erläutert sie auch, nennt Ansprechpartner
und Sachverständige.
In Deutschland stellt der Schutz der Bezeichnung Solingen eine rechtliche
Besonderheit dar. Es gibt keinen anderen Fall, in dem der Name einer
Stadt für bestimmte Produkte - hier handelt es sich um Schneidwaren
- gesetzlich geschützt ist. Der Namensschutz ergibt sich aus
der Solingenverordnung in Verbindung mit dem Markengesetz und besagt,
dass der Name Solingen für Schneidwaren nur dann verwendet
werden darf, wenn diese in Solingen oder Haan produziert worden
sind und außerdem einen bestimmten Qualitätsstandard
aufweisen.
Trotz dieser Bestimmungen leidet die Solinger Schneidwarenindustrie
- und zwar nach Feststellungen der IHK in steigendem Maße
- erheblich unter Markenpiraterie. "In Billiglohnländern
werden massenweise Schneidwaren hergestellt und unter dem berühmten
Namen auf den Weltmarkt gebracht. Der Verbraucher kann nicht feststellen,
ob ein Messer, eine Schere oder ein Besteck aus der Klingenstadt
oder aus Fernost stammt, sondern freut sich zunächst über
einen günstigen Kauf; er merkt aber bald, dass das Produkt
nicht so gut schneidet wie er es eigentlich angesichts des bekannten
Namens erwartet hatte", so Benda. Die Folgen seien nicht nur
wirtschaftliche Schäden durch die Imitationen, sondern auch
ein erheblicher Imageverlust des Namens Solingen. Was viele nicht
wüssten: Der Verstoß gegen die Solingenverordnung sei
nicht nur wettbewerbswidrig, sondern erfülle auch einen Straftatbestand,
der mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann.
"Es handelt sich also durchaus nicht um ein Kavaliersdelikt",
unterstrich Benda.
Ein weiterer Ansatz für die Intensivierung des Solingen-Schutzes
sei die Zusammenarbeit der IHK und des IVSH mit dem Aktionskreis
Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM). Der
APM ist ein Verein, der von Spitzenverbänden der deutschen
Wirtschaft gegründet wurde, um mit konkreten Maßnahmen
gegen Produkt- und Markenpiraterie vorzugehen. So besuchen Ermittler
des APM beispielsweise in ganz Deutschland "verdächtige"
Unternehmen wie Importgeschäfte, Billigläden und Märkte
oder stellen auf Hinweis Ermittlungen an und stellen Beweisstücke
sicher. Benda wörtlich: "Der APM unternimmt also genau
das, was Kammer und Verband nicht können: Beweise beschaffen."
Diese verstärkten Aktivitäten könnten aber nur unternommen
werden, wenn die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung
stünden. Zu diesem Zweck soll ein gemeinsamer Fonds der Solinger
Schneidwaren- und Besteckbranche eingerichtet werden, der von der
IHK verwaltet wird. "Wir rufen deshalb die betroffenen Unternehmen
auf, sich an diesem wichtigen Fonds zu beteiligen" so Benda
und Beckmann abschließend.
Dieser Text hat 107 Zeilen mit je circa 40 Anschlägen. Bei
Rückfragen wenden Sie sich bitte an Thomas Wängler, Telefon
(0202) 24 90 - 110.
(Quelle: IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid)
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